ERHÄLTLICH FÜR
DIE DACH-REGION
(deutschsprachiges Ausland)
Der Klimaveränderung folgen zunehmend Extremwetterereignisse. Trockenheit oder Starkregen ereilen uns mit gleicher Wucht und Häufigkeit wie heftigste Schneefälle und Stürme - letztere v.a. im Gebirge / in Höhenlagen (Alpen, Mittelgebirge) bzw. an den Küsten. Diesen Herausforderungen an die Tragfähigkeit von Schneelasten und Windlasten bei Photovoltaik Anlagen zollen wir mit der Produktinnovation unserer PV-Freiland-Tische Rechnung. Ab sofort erhältlich - auch für Österreich, Schweiz und das weitere deutschsprachige Ausland.
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KLIMASICHER BAUEN HEISS RECHTSSICHER BAUEN.
In der DIN 1055 sind alle Lastannahmen auf Tragwerke in Deutschland verbindlich geregelt. Dazu zählen auch PV-Anlagen. Zentral für die Errichtung von Freiland PV-Anlage ist die Unterteilung in regionale Schneelast- und Windlastzonen.
Für diese Zonen sind Mindeststandards definiert. So gilt für die windreichen Gebiete an den Küsten i.d.R. die Windlastzone 3 oder 4 bzw. für die schneereichen Gebiete der Alpen und Höhenlagen die Schneelastzonen 2a und 3. Die Erfüllung dieser Normen ist rechtsverbindlich.
Welche Anforderungen für Ihren Standort gelten, erfahren Sie von Ihrer kommunalen Fachbehörde. Die Karte gibt Ihnen eine erste Orientierung und markiert windlast- und schneelastsensiblen Zonen der DACH-Region in blau.
Die DIN 1055 umfasst deutschlandweit die Lastannahmen auf Tragwerke. Neben Windlast und Schneelast umfasst sie auch Güter und andere Einflüsse, die auf die baulichen Strukturen einwirken können. Diese Windlast und Schneelast bei Photovoltaik Anlagen muss entsprechend der regional definierten Zonen beachtet werden, weshalb PV-Montagesysteme und auch Module den Lasten entsprechend standhalten und über die Verbindung zum Boden (oder Dach) abtragen können müssen.